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Worauf Sie bei Aktionen achten sollten, sowohl beim Kaufen wie auch beim Verkaufen

Es gibt das EU Recht, das genau unterscheidet zwischen geschäftlichen und privaten Kauf-Vorgängen.

 

Der Unterschied ist gewaltig. Beim professionellen Verkäufer zahlen Sie vielleicht etwas mehr, aber im Endeffekt doch wieder weniger.

 

In der FAZ am Sonntag stand ein Artikel, aus dem wir nur die Links samt Kommentar übernehmen.

 

Tipps von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auf deren Webseite wird gewarnt vor der "Haftungs-Falle" bei Online-Auktionen.

 

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei 300 Ebay-Auktionen zeigte: Rund zwei Drittel aller Privatverkäufer wollten ihre Gewährleistungspflicht (das ja gesetzlich erlaubt ist) ausdrücklich ausschließen. Allerdings sei das formal bei fast jedem zweiten Anbieter mißlungen.

www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ117071223125209/link199984A.html

 

Das Bürgerliche Gesetzbuchs (BGB) wurde aufgrund der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum 1. Januar 2002 geändert.

 

Das erläutert Rechtsanwalt Richard auf der Website

www.internetrecht-rostock.de/ ebay_garantie .htm

 

"Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."

Angeblich reichen beim "Privatanbieter" genau diese vier Worte in der Artikelbeschrei- bung. Beim geschäftlichen Verkäufer sind sie so oder so umwirksam bzw. ungültig!!

Auf der Website von Axel Gronen stehen weitere Informationen zum Handel auf Internetplattformen www.wortfilter.de.

 

Hier soll es schon nicht mehr so aktuell zugehen www.auktionen-faq.de.

 

 

Wenn wir noch mehr finden, wird es hier drangehängt.

 

Ach, hier noch etwas, auf de Seite soll man Drücker aufspüren könne, also sogenannte Pusher, die bei Freunden die Preise künstlich in die Höhe treiben.

http://www.wortfilter.de/News/news1947.html

 

 

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